Eine Betreuungsvollmacht - auch Betreuungsverfügung genannt – sorgt für den Fall vor, dass eine volljährige Person durch psychische Krankheiten, körperliche, geistige oder seelische Behinderungen nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz regeln zu können.
Ein Betreuer, der sich im Namen des zu Betreuenden um dessen gesetzliche Vertretung kümmert, wird dann vom Gericht bestellt. In der Betreuungsvollmacht kann ein Betreuer für den Ernstfall festgelegt werden, aber auch, wer auf keinen Fall durch das Gericht bestellt werden soll.
Eine Sorge weniger.